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Ehrenamtliche Katzenhilfe

Landkreis Cham e.V.

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Impfleitlinie_Kleintiere_2017-03-03.pdf
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Impfungen

 

Bei den Impfungen für Katzen wird zwischen so genannten Pflichtimpfungen (Core-Vakzine) und Wahlimpfungen (Non-Core-Vakzine) unterschieden. Es handelt sich hier nicht um gesetzliche Vorschriften sondern um Expertenempfehlungen der ständigen Impfkommission Vet. „Leitlinie zur Impfung von Kleintieren“.

Unter Pflichtimpfungen versteht man Impfungen gegen solche Erreger, gegen die alle Tiere zu jeder Zeit geschützt sein sollten. Wahlimpfungen richten sich u.a. nach dem Alter und der Konstitution des Tieres. Haltungs- und Umweltbedingungen sind jedoch hierfür auch große Faktoren.

 

Empfohlen wird die jährliche Impfberatung beim Tierarzt. Diese dient zur Ermittlung des Infektionsrisikos und eines individuell abgestimmten Impfintervalls. Etwaige Impfkomplikationen und entsprechende vorhandene Krankheiten sind zu berücksichtigen.

 

Grundsätzlich sollten Katzen in Deutschland gegen Katzenseuche und Katzenschnupfen geimpft werden (gemäß o.g. Leitlinie). Freigängerkatzen sollten zur eigenen Sicherheit auch eine Impfung gegen Tollwut erhalten.

Eine Impfung gegen feline Leukämie (FeLV), Bordetella bronchiseptica (sekundärer Erreger des Katzenschnupfenkomplexes) oder bei seronegativen Jungkatzen eine Impfung gegen die feline infektiöse Peritonitis (FIP) kann, je nach individueller Situation, angeraten sein.

 

Hier hat sich das Motto „so oft wie nötig, so wenig wie möglich“ bewährt!!

 

Welche Impfungen gibt es?

 

Aktive Immunisierung:

Die Katze erhält abgeschwächte, abgetötete oder in Bruchstücke gespaltene nicht infektiöse Antigene, die ihr Immunsystem zur Bildung spezifischer Antikörper anregen. Ein spezifischer, langfristiger Schutz gegen Infektionserreger ist hier das Ziel. Nachteil: für die Bildung der Antikörper braucht der Körper der Katze jedoch einige Tage bis Wochen.

 

·         Passive Immunisierung:

Die Katze bekommt ein Immunserum, in dem die benötigten Antikörper bereits enthalten sind. Unmittelbar nach der Verabreichung setzt der Schutz ein. Nachteil: da die Antikörper jedoch körperfremd sind und wieder abgebaut werden, ist der Schutz nur kurzfristig.

 

Wann sollte ich impfen lassen?

 

Als Grundimmunisierung gelten alle Impfungen in den ersten beiden Lebensjahren.

 

Nach Möglichkeit sollte die Grundimmunisierung bereits im Kittenalter erfolgen. Die meisten Impfungen können bereits in der 8. Lebenswoche erstmalig verabreicht werden. Je nachdem, ob die Grundimmunisierung aus zwei oder drei Impfungen besteht, ist sie dann entsprechend der Arzneimittelzulassung bereits nach 12 oder spätestens nach 16 Wochen abgeschlossen.

 

Die „Ständige Impfkommission Vet.“ gibt folgende Impfempfehlungen bei Katzen:

 

 

Impfempfehlung für Katzen

Frühimmunisierung für besonders gefährdete Kitten

Ab einem Alter v. 4 Wochen

Bb

Grundimmunisierung

 

Pflichtimpfung

Wahlimpfung

Ab einem Alter v. 8 Wochen

RCP

Chlam, Bb

Ab einem Alter v. 12 Wochen

RCP+T bei Freigängern

Chlam

Ab einem Alter v. 16 Wochen

RCP

Chlam

Ab 1einem Alter v. 5 Monaten

RCP, ggf. T

Chlam, Bb

Wiederholungsimpfungen

 

 

je nach Hersteller im Abstand von 1 bis 3 Jahren

RCP

Chlam, Bb

Alle 3 Jahre

T

Chlam, Bb

Erklärung:

R          =        Herpesviren (Rhinotracheitis)

C          =        Caliciviren

P          =        Katzenseuche (Panleukopenie)

T          =        Tollwut

Chlam   =        Chlamydien

Bb        =        Bordetella bronchiseptica